Sitzung vom 17.06.2012

Bericht der Bezirksvertretung (BzV) Fischeln vom 17. Juni 2012

Die Sitzung begann mit drei besonderen Geburtstagen. Zunächst begrüßte Doris Nottebohm (SPD) die Vertreterkollegen mit einem Glas Sekt anlässlich ihres 60. Geburtstages vor einem Monat. Im weiteren Verlauf der Sitzung verlas der Besucher Günter Schneider ein eigens verfasstes Gedicht zu Ehren der Bezirksvorsteherin.
Dann galt es, Benedikt Lichtenberg (BzV-Stellvertreter) zu seinem 60. Geburtstag zu gratulieren, der es sich nicht nehmen ließ, an seinem Ehrentag an der Sitzung teilzunehmen. Schließlich wurde die in Mutterschaft befindliche Bezirksvertreterin Verena Pesch „von Ferne“ zu ihrem gerade geborenen Töchterchen Helena beglückwünscht. Die Fischelner Woche gratuliert den genannten Geburtstagskindern nachträglich.

Sanierungsgebiet Saxhof/Untergath
Auf dem ehemaligen und jetzt bebauten Gelände der damaligen Großreinigung Froitzheim am Saxhof 7b – 9e und Obergath 168 – 180 werden zzt. mit einem aufwendigen Verfahren die Bodenaltlasten beseitigt. Auf Wunsch der Anlieger wird nun der dortige Bebauungsplan geändert, sodass anstelle der für die Sanierung abgerissenen Terrassen demnächst dort Wintergärten errichtet werden dürfen.

Fund einer eisenzeitlichen Siedlung und römischer Spuren in Fischeln
Auf Einladung der BzV berichtete der Leiter des Museums Burg Linn, Dr. Christoph Reichmann, von einem Fund einer eisenzeitlichen Siedlung aus dem 4. und 5. Jh. vor Chr. mit einer Fläche von 5 x 11 m in der Nähe der Autobahn. Die Ausgrabungen seien allerdings noch nicht weit fortgeschritten, weil bei solchen Arbeiten auf den Ackerbau Rücksicht zu nehmen ist. Besonders im Gemüsebau mit der schnellen Fruchtfolge ist ein dafür erforderliches Zeitfenster sehr klein. Deshalb sind die genauen Strukturen der Hausanlage noch nicht erkennbar. Außerdem gibt es zwei „Verdachtsflächen“ aus dem frühen Mittelalter am Rande der Fischelner Platte zum Fischelner Bruch. Richtig untersucht wird allerdings dort erst, wenn eine mögliche Bebauung das erfordert.

K-Bahn-Weg soll demnächst Nerenbroicker Weg heißen
Auf Antrag von Helmut Höffken (FDP) soll der Rad- und Wanderweg entlang der K-Bahn, der vom Fütingsweg bis zum Grundend führt, einen Namen erhalten. Er machte den Vorschlag, ihn Nerenbroicker Weg benennen zu lassen. Das entspräche der Lentzenkarte aus dem Jahr 1594. Die Verwaltung wies darauf hin, dass das der alte Ausdruck für Niederbruch sei. Die BzV stimmte dem Antrag bei 2 Enthaltungen und 2 Gegenstimmen zu.

Herbstkirmes 2012 ( Prumetaatkirmes)
Die BzV war dem Wunsch der Schausteller folgend einstimmig damit einverstanden, dass die Herbstkirmes am letzten Augustwochenende von bisher samstags bis montags auf Freitag bis Sonntag vorverlegt wird (22. – 24. 08.12).

Verschattung einer thermischen Solaranlage an der Remscheider Straße
Im westlichen Teil des Stadtparks Fischeln (Landschaftsschutzgebiet) ist 1992/93, so das Grünflächenamt, eine Zierkirsche im Abstand von 2 m an der nördlichen Grundstücksgrenze zu Remscheider Straße 88 hin gepflanzt worden. Im Jahr 1997 hat der dortige Eigentümer Volker Holz auf dem Garagendach eine thermische Solaranlage zur Warmwassererzeugung installieren lassen. Um einer leistungsmindernden Abschattung zu begegnen, hat das Grünflächenamt auf Wunsch der Eigentümerfamilie 2007 die Krone baumschonend zurückgeschnitten und zusätzlich darauf hingewiesen, dass eine weitere Maßnahme dieser Art nicht mehr möglich sei. Erst und zweitinstanzlich vor dem Amts- (2009) und Landgericht (2010) wurde die Klage der Fam. Holz, den Baum zu fällen, zurückgewiesen, da das Rechtsgut des jetzt bereits großen Baumes höher zu bewerten sei als die Einschränkung der zeitweisen Abschattung. Im Rahmen des Beschwerdewegs nach § 24 der Gemeindeordnung NRW versucht Familie Holz nun, doch noch den Baum fällen zu lassen, was die Verwaltung kategorisch ablehnt. Um mit der Familie Holz eine Lösung zu finden, wird sich die BzV die Situation vor Ort ansehen und danach auf der nächsten Sitzung im September darüber beschließen.

Vorbehaltsstraßennetz
Vorbehaltsstraßen sind innerstädtische Straßen, die für den Haupt- und Durchgangsverkehr „vorbehalten“ werden. Dazu zählen stets Bundes-, Land- und Kreisstraßen und außerdem sonstige innerstädtische Hauptachsen. Auf anderen Straßen dürfen nach Gesetzeslage punktuell 30-Km/h-Zonen eingerichtet werden. Die BzV hatte im Laufe der letzten Jahre mehrfach Anträge gestellt, solche verkehrsberuhigten Zonen auszuweisen. Manchmal ist die Stadt dem Wunsch gefolgt, häufig aber auch nicht. Ende des Jahres soll im Stadtrat das Konzept eines Vorbehaltsstraßennetzes für ganz Krefeld beschlossen werden. Damit vor dem endgültigen Ratsbeschluss die Fischelner Belange im Gesamtkonzept eingearbeitet werden können, wird die BzV bis zu ihrer nächsten Sitzung im September eine Wunschliste interfraktionell erarbeiten, wo solche 30-Km/h-Zonen in Fischeln entstehen sollten. Bis dahin ist möglicherweise auch erkennbar, ob die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h bundesweit herabgesetzt werden wird.

Haushaltsmittel für Spielplatz Wichernstraße und an Nachbarschaftsladen
Aus den vom Rat der Stadt an die BzV zugewiesenen Haushaltsmittel erhalten der Bürgerverein Königshof für ein neues Spielgerät für den Kinderspielplatz Wichernstraße und der Nachbarschaftsladen je 1.000 Euro.

Nachtabschaltung der Straßenlaternen in Krefeld
Auf Nachfrage von Hans Günter Koch (SPD) auf der letzten Sitzung der BzV hatte die Verwaltung nun eine umfangreiche Stellungnahme schriftlich vorgelegt. Hier auszugsweise der wesentlich Inhalt dazu: In drei Stufen wird in Krefeld gebietsmäßig die Nachtabschaltung gestartet. In Fischeln erfolgt sie in der Nacht vom 16. auf den 17. Juli. Regelmäßig abgeschaltet wird danach jeweils sonntags bis donnerstags von 01.15 bis 03.30 Uhr (2 Stunden und 15 Minuten), angepasst an die Betriebszeiten der Busse und Straßenbahnen. Nicht abgeschaltet wird in den Nächten vor Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Tag der Deutschen Einheit usw. und an Kreuzungen. Für die Gesamtmaßnahme werden die Laternenmasten mit dem Verkehrszeichen 394 (Laternenring) beklebt und die Schalteinrichtungen umprogrammiert. Die Kosten dafür liegen bei 249.000 Euro und nachfolgend die jährliche Kosteneinsparung in ähnlicher Höhe. Der Laternenring signalisieren dem Autofahrer, dass die Laterne nicht die ganze Nacht brennt und darunter abgestellte Fahrzeuge deshalb beleuchtet werden müssen. Hier nun verkürzt aus dem § 51c der StVO (Parkleuchten, Park- Warntafeln): Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen. Eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug dauerhaft ausreichend sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Pkw leichter als 3,5 t und Anhänger … sind stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten … Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen und Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht stehen gelassen werden.
FiWo 30.06.2012

Sitzung vom 12.09.2012
Sitzung vom 08.05.2012